Stadtrat

Einweisungsgebiete Kropsburg-/ Flurstraße sowie Bayreuther Straße

Die SPD- Stadtratsfraktion stellt zur Stadtratssitzung am 03.04.2017 folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die derzeitige Belegung in den Einweisungsgebieten Kropsburg-/ Flurstraße sowie Bayreuther Straße durch geeignete Maßnahmen weiter reduziert werden kann. Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert zu überprüfen, wie durch kurzfristige bauliche Maßnahmen das Wohnumfeld sowie die hygienischen Zustände in beiden Einweisungsgebieten verbessert werden können.

 

Im Einzelnen möge die Verwaltung prüfen, wie für die nicht unbeträchtliche Gruppe der im Einweisungsgebiet untergebrachten psychisch kranken, bzw. suchtabhängigen Menschen ähnlich dem Modell in Mannheim, ebenfalls ein Verbundsystem aufgebaut werden kann. Dort erfolgt dies in Zusammenarbeit mit der Eingliederungshilfe der Stadtverwaltung und dem Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Form betreuter Wohngemeinschaften.

 

  1. Die Verwaltung möge weiterhin prüfen, wie gegebenenfalls in einem ähnlichen Verbundsystem ältere Menschen, die als „Systemverweigerer“ oder nicht sozialisierbar aus Seniorenheimen zwangsgeräumt wurden, anderweitig bzw. in anderer Form untergebracht werden können.

 

  1. Die Verwaltung möge weiterhin prüfen, wie in einem ähnlichen Verbundsys­tem im Obdach untergebrachte drogenabhängige bzw. alkoholabhängige Menschen anderweitig untergebracht werden können.

 

  1. Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert zu prüfen, ob es für Menschen mit Messie-Syndrom, bzw. Organisationsdefizit andere Unterbringungsmöglich­keiten gibt.

 

  1. Die Verwaltung möge prüfen, wie bauseits in der Bayreuther Straße 89 und der Kropsburgstraße 13, Duschen in die Wohnräume eingebaut werden kön­nen und ob in allen Gebäuden, in denen diese nicht vorhanden sind, eine Zen­tralheizung eingebaut werden kann. Ebenso sollen weitere Möglichkeiten zur Ver­meidung von Schimmelbildung, insbesondere die Verbesserung der Be- und Entlüftung geprüft warden.

 

  1. Die Verwaltung soll weiterhin prüfen, in wieweit eine energetische Optimierung sämtlicher Gebäude im Obdach möglich ist. Und wie dies organisatorisch mit vorherigem Leerzug in Ersatzbauten möglich wäre.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die verbliebenen völlig maroden Rei­henhäuser Flurstraße 7, 9 und 13 sowie Kropsburgstraße 10 und 12 zügig ab­zureißen und auf den so freiwerdenden Flächen dieses Einweisungsgebietes neuen Wohnraum zu schaffen bzw. schaffen zu lassen.

 

  1. Die Verwaltung soll prüfen, ob nach einem Komplettabriss der Wohnungen an der Flurstrasse/ Kropsburgstrasse der Bau neuer Einfachbauten, analog den jetzigen Flüchtlings-Punkthäusern, kostengünstiger als eine Fortsetzung der baulichen Ertüchtigung der alten Bestandsgebäude wäre. Des Weiteren sollten Überlegungen erfolgen, ob solche Maßnahmen auch von privaten In­vestoren, bzw. der GAG umgesetzt werden könnten und anschließend eine Anmietung durch die Stadt erfolgen kann.

 

  1. Die Verwaltung möge prüfen, welche Möglichkeiten zur Erstellung eines Sozi­alkonzeptes, bzw. einer Sozialstrukturplanung analog den baulichen Ertüchtigungen gemeinsam mit den vor Ort tätigen caritativen Hilfseinrich­tungen bestehen.

 

Die Prüfaufträge und die damit verbundene Vorstellung der Ergebnisse sollen nach Möglichkeit zeitnah erfolgen, damit über die weitere Vorgehensweise in den entspre­chend tangierten Gremien unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit im Rahmen des städtischen Haushaltes entschieden werden kann.

Begründung:

Im ausführlichen Jahresbericht der Abteilung Wohnraumsicherung zum Sozialaus­schuss am 09.03.2017 konnte erfreulicherweise wie in den vergangenen Jahren festgestellt werden, dass die Anzahl der eingewiesenen Personen in Mundenheim-West und der Bayreuther Straße seit Jahren rückläufig ist. Nämlich von 1.123 im Jahr 1998 auf 478 im Jahr 2016. Dies ist ein Erfolg, der Präventionsarbeit der Ver­waltung, die wir ausdrücklich begrüßen. Der richtige Weg ist sicherlich, Obdachlosig­keit gar nicht erst entstehen zu lassen, sondern alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dass Mietverhältnisse nicht zwangsweise beendet werden. Es ist aber nicht zu bestreiten, dass in den Einweisungsgebieten Personengruppen unter­gebracht sind, die auch mit verstärkten sozialtherapeutischen, sozialarbeiterischen oder sonstigen Mitteln nicht in den gewöhnlichen Wohnungsmarkt zu integrieren sind.

Hierzu gehören psychisch kranke Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen austherapiert sind, querulatorisches Verhalten in stationären Einrichtungen, selbst- oder fremdaggressives Verhalten oder ungeklärte Kostenträgersituation, weshalb diese somit nicht in den gewöhnlichen stationären Einrichtungen der Psychiatrie ver­bleiben können. Mangels anderer geeigneter Einrichtungen ist das Einweisungsge­biet für diese Menschen „Endstation“.

Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt und geschaffen werden, die Personengruppen, der ansonsten obdachlosen Senioren, sowie der Alkohol- und Drogenabhängigen oder derer mit Desorganisationsproblematik in anderen Wohnformen unterzubrin­gen. 

Die Antragsteller gehen davon aus, dass die aufgezeigten Probleme nicht von der Stadtverwaltung alleine zu lösen sind, sondern dass es eines Zusammenwirkens al­ler politischen Ebenen und der Träger der Gemeinwesen- und Straßensozialarbeit bedarf, um hier andere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Eine bauliche Än­derung muss zwingend von einem Sozialkonzept begleitet sein.

Trotz erheblicher Investitionen mit rd. 1,6 Mio Euro in den letzten 5 Jahren in den Unterhalt für Bau, Elektro, Sanitär und der kontinuierlichen Sanierung von Wohnun­gen, sind die Gebäude beider Obdachlosengebiete in einem baulich maroden Zu­stand. Was die Müllentsorgung angeht, gilt es neue tragfähige Konzepte zu schaffen.

 

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 12.12.2016 - UN-Konvention Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

die SPD-Stadtratsfraktion und die CDU-Stadtratsfraktion im Stadtrat Ludwigshafen am Rhein beantragen, dass die Verwaltung schriftlich zunächst darstellt, was in unserer Stadt bereits konkret im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen getan/ angeboten wird.

Daraus ist dann zu erarbeiten, was noch im Sinne der UN-Konvention in kommunaler Zuständigkeit unserer Stadt zu tun ist.

Begründung:

Im Oktober 2010 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland auf der Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2009 einen Landesaktionsplan erstellt; dieser wurde im November 2015 fortgeschrieben.

Der Landesaktionsplan enthält Ziele und Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landes zur Umsetzung der UN-Konvention. Seine Visionen, Ziele und Maßnahmen orientieren sich an den grundlegenden Lebensbereichen wie Arbeit, Bildung, Freizeit, Gesundheit, Interessenvertretung, Kultur und Wohnen.

In seinem Schreiben vom Oktober 2010 bittet der damalige Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Ottmar Miles-Paul, Aktionspläne für die kommunale Zuständigkeit mit Vorschlägen und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.

 

UN-Konvention Menschen mit Behinderung

In der Stadtratssitzung am 12.12.2016 haben SPD und CDU einen gemeinsamen Antrag zum Thema Inklusion eingebracht. Hierbei wird die Verwaltung aufgefordert darzustellen, was in Ludwigshafen bereits konkret im Sinne der UN-Konvention getan bzw. angeboten wird.

Begründet wurde der Antrag vom Sozialpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Holger Scharff. Nachstehend

Mündliche Begründung im Stadtrat am 12.12.2016

Anrede,

Inklusion wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Es muss normal werden – anders zu sein. Davon sind wir in unserer Gesellschaft aber leider noch sehr weit entfernt.

In Ludwigshafen gibt es schon viele Dinge, die behinderten Menschen das Leben und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert.

Die UN Konvention soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Hierfür stellt die Konvention Forderungen in vielen Lebensbereichen auf.

So muss ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden. Da der Schulträger für die Schulen zuständig ist müssen zum Beispiel die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

Arbeitsplätze müssen so gestaltet werden, dass diese auch von Menschen mit Behinderungen ausgefüllt werden können. Die Stadtverwaltung und die städtischen Töchterunternehmen können sich dabei beteiligen.

Wir brauchen Wohnungen in denen Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben können. Diese sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden

Weitere Handlungsfelder sind

  • Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft
  • Gestaltung des öffentlichen Raumes
  • Mobilität – der ÖPNV muss so gestaltet sein, dass er für behinderte Menschen unbegrenzt nutzbar ist
  • Kultur, Freizeitgestaltung und Sport müssen für alle nutzbar sein

Wir wollen mit unserem Antrag einmal feststellen was wir in unserer Stadt bereits haben und was bereits veranlasst wurde.

Fehlende Dinge müssen dann gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten dieser Stadt und dem Behindertenbeirat in einem Aktionsplan für die Stadt festgehalten werden. Dieser Aktionsplan muss dann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten abgearbeitet werden, dabei möchte ich aber festhalten, dass immer wieder zur Verbesserung der Situation für behinderte Menschen entsprechende Mittel in den Haushalt aufgenommen werden müssen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung am 27.04.2015

Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Sitzung des Stadtrates am 27.04.2015; Anwendung des Landesgesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Landestariftreuegesetz – LTTG -)

Wir bitten die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht hinsichtlich der Einhaltung des Landestariftreuegesetzes bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen seitens der Verwaltung. Hierbei bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Aufträge, die das LTTG tangierten, wurden im Jahr 2014 vergeben?
  1. Wie viele Angebote mussten abgelehnt werden, da die gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. die Mindestentgelterklärung nicht vorgelegt wurde?
  1. Wurden über die verpflichteten Vorgaben hinaus, zusätzliche Anforderungen hinsichtlich sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte gemäß § 1, Absatz 3 des LTTG gestellt?
  1. Wenn nein, warum nicht und ist dies künftig vorgesehen?
  1. Gemäß § 6 des LTTG kann der öffentliche Auftraggeber Nachweise fordern und Einsicht in entsprechende Geschäftsunterlagen der beauftragten Firmen nehmen. Wie viele Kontrollen wurden bisher vorgenommen und mit welchen Ergebnissen?

Begründung: Information des Gremiums

Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Sitzung des Stadtrates am 07.04.2014, Öffentliche Toiletten im Stadtgebiet von Ludwigshafen

Wir bitten die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele öffentliche Toiletten gibt es im Stadtgebiet von Ludwigshafen?
  1. Wie viele sind davon Behindertengerecht?
  1. Wo sind die Standorte der öffentlichen Toiletten? Bitte um eine Auflistung.
  1. Ist seitens der Verwaltung geplant, zu den vorhandenen Einrichtungen, zusätzliche öffentliche Toiletten zu schaffen?
  1. Wenn ja, an welchen Standorten?
  1. Wenn nein, gibt es in der Verwaltung bereits konzeptionelle Überlegungen, wie die derzeitige Situation verbessert werden kann?
  1. Wenn nein zur Frage 6. Wird die Verwaltung zeitnah eine entsprechende Konzeption erarbeiten, damit die derzeitige Situation verbessert werden kann?

Begründung:

Aus der Bürgerschaft, insbesondere von älteren und behinderten Menschen gibt es immer wieder Beschwerden, dass in unserem Stadtgebiet zu wenig öffentliche Toiletten gibt. Die Bevölkerung in Ludwigshafen am Rhein wird bekanntlich immer älter. Dies machen auch die Statistiken deutlich. Ältere Menschen haben in ihrer Mobilität andere Bedürfnisse, als jüngere Menschen in der Stadt und in unseren Parkanlagen. Sie benötigen dringend, um nicht in ihrer Mobilität eingeschränkt zu sein, mehr öffentlich zugängliche WC-Anlagen in der Stadt und in unseren Parkanlagen.

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der CDU-Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung am 07.04.2014 Schulsozialarbeit

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Schulsozialarbeit auf dem aktuellen Niveau (Personal- und Sachmittel) weiter zu finanzieren, insbesondere auch jene Stellen, die ansonsten durch das Auslaufen der BuT-Mittel nach Ablauf des Schuljahres 2013/14 endgültig wegfallen würden.

Gleichzeitig beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung in Verhandlungen mit dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz dahingehend einzutreten bzw. laufende Verhandlungen dahingehende weiter zu führen, die Finanzierung der Schulsozialarbeit, auch an Grundschulen, Gymnasien und Berufsbildende Schulen, durch eine angemessene Beteiligung von Bund und Land im genannten Umfang nachhaltig zu sichern und die Zuschussrichtlinien des Landes vom Standortbezug hin zu einem kommunalen Budget weiter zu entwickeln.

Der Stadtrat stellt fest, dass die Schulsozialarbeit eine überragend wichtige Aufgabe der Jugendhilfe und Schule ist, die von Bund, Land und Kommune anteilig finanziert werden muss. Insoweit finanziert die Stadt Ludwigshafen die Schulsozialarbeit in dem genannten Umfang bis zu einer abschließenden Finanzierungsregelung vor. Die Vorfinanzierungskosten sind dabei soweit möglich im Jugenddezernat aufzufangen.

Begründung:

Schulsozialarbeit hat sich im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal für alle Schularten entwickelt und ist auch im Hinblick auf die Zukunftsentwicklung ein unverzichtbarer Bestandteil von Schule.

Eine gute Schule muss heute auch die Lebensumwelt von Kindern und Jugendlichen in ihren Unterricht und ihre erzieherische Arbeit einbeziehen. Besonders an den Schulen geht die veränderte gesellschaftliche Entwicklung nicht spurlos vorbei. Seit den 90er Jahren wird Schule mehr und mehr als wichtiger Lebensort von Kindern und Jugendlichen begriffen, der weit mehr als reiner Lernort ist.

Hierbei ist Schulsozialarbeit eine zusätzliche Ressource, die die pädagogische Qualität der Schule weiterentwickeln hilft und das Repertoire pädagogischer Arbeitsformen und Lernchancen erweitert. Dabei ist  festzustellen, dass 2/3 aller erzieherischen Hilfen mithin auch einen schulbezogenen Anlass haben (Quelle: "ism-Studie zu den Erziehungshilfen in Ludwigshafen").

Schulsozialarbeit fördert somit aktiv die Chancen auf Teilhabe und verbessert die Bildungssituation junger Menschen konkret. Diese werden frühzeitig unterstützt, um die Anforderungen in der Schule besser meistern zu können, einen Schulabschluss zu erhalten und den Übergang in den Beruf zu bewältigen.

Mit großer Besorgnis beobachten wir die Gefährdung der Nachhaltigkeit des Einsatzes von Schulsozialarbeitern. Der anhaltende Projektstatus, die unsichere Finanzierung und die ungenügende Planungssicherheit werfen immer wieder einen Schatten auf die so wertvolle Arbeit, die in diesem Bereich geleistet wird.

Sowohl für die Verwaltung als auch für die Schulen und vor allem für die Schulsozialarbeiter/innen selbst bedeutet die Befristung ein enormer Mangel an Planungssicherheit mit Auswirkungen auf die Schulentwicklung.

Aufgrund der dargestellten Problemlage muss es langfristig das Ziel sein, möglichst alle Schulsozialarbeiterstellen im Stellenplan als feste Stellen einzuplanen und eine sich jedes Schuljahr wiederholende Befristung zu beenden. Wir müssen uns zum Ziel setzen ein dauerhaftes Konzept zu entwickeln, um die Schulsozialarbeit aus dem Projektstatus in ein nachhaltiges Programm zu integrieren.

Diese beschriebene Unsicherheit ist für alle Beteiligten unerträglich. Es muss ein Weg gefunden werden, hier möglichst schnell eine Verlässlichkeit erreichen zu können.

Aus diesem Grund beantragen wir eine Vorfinanzierung der Schulsozialarbeit durch die Stadt.

Allerdings dürfen hier die Städte nicht allein gelassen werden. Es müssen alle Ebenen gemeinsam eine Lösung finden.

Deshalb müssen sowohl mit dem Bund Verhandlungen über die Möglichkeit der zukünftigen Verwendung von Bundesmitteln (z. B dauerhafte Verwendung von BuT Mitteln oder Ähnliches) geführt werden, wie auch mit dem Land hin zu einem bedarfsorientierten Budget, das dann vor Ort eigenverantwortlich und der Situation angemessen verwendet werden kann.

Wir  sind davon überzeugt, dass mittel- und langfristig die Sozialausgaben des Staates wegen "unterlassener Schulsozialarbeit" in LU deutlich höher sind, als die Mittel die zur Aufrechterhaltung des Status Quo bereitgestellt werden müssen). Vor diesem Hintergrund ist es volkswirtschaftlich/ökonomisch geboten, die Arbeit der Schulsozialarbeiter/innen fortzuführen.

Denn Hauptziel der Bildungs- und Jugendpolitik ist es, allen Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen zu verschaffen gemäß §1 SGB 8.

Eine gute schulische Ausbildung ist eine sichere Zukunftsinvestition im Interesse der Allgemeinheit.

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der CDU-Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung am 24.03.2014, Hochstraße Nord

Die Fraktionen von SPD und CDU stellen zur Stadtratssitzung am 24.03.2014 zu Tagesordnungspunkt  2  “City West / Erneuerung der Hochstraße Nord“ folgenden Antrag.

Der Stadtrat möge beschließen:
Ergänzend zu der Beschlussfassung über die Variante “Stadtstraße lang“, die als Vorzugsvariante dem weiterem Planungsprozess zu Grunde zu legen ist, wird die Verwaltung beauftragt:

  1. Zur Ermittlung der dem Eigentümer des Rathauscenters zu zahlenden Entschädigung wird ein umfassendes Wertgutachten erstellt. Dabei werden die Bewertungskriterien (Ertragswert, Sachwert etc.) entsprechend dem Planfeststellungsverfahren zu Grunde gelegt. Über die Entwicklung und Zwischenergebnisse ist regelmäßig im Bau- bzw. Hauptausschuss zu berichten.
     
  2. Die Anbindung und Verbindung zwischen der nördlichen und südlichen Innenstadt wird nochmals unter jedem Aspekt umfassend geprüft. Dabei werden insbesondere Möglichkeiten zur Realisierung kreuzungsfreier Querungen für Radfahrer und Fußgänger geprüft und bewertet.
     
  3. Die Lärmschutzkonzeption wird nochmals besonders dahingehend überprüft, ob eine weitere Verbesserung bei den Belastungswerten erreicht werden kann. Die zu erwartenden Umweltbelastungen, wie die Lärm- und Staubentwicklung inkl. Stickoxyde, auf Bewohner, Passanten und Immobilien sollen während der einzelnen Bauphasen und nach dem Bau gutachterlich untersucht und die Messergebnisse dokumentiert werden.
     
  4. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für ein umfassendes Baustellen- und Umleitungsmanagement für die einzelnen Rückbau- und Bauphasen. Dieses Konzept ist den stadträtlichen Gremien und der Öffentlichkeit rechtzeitig zu präsentieren.
  1. Die Verwaltung prüft gemeinsam mit der RNV und allen anderen tangierten Anbietern intensiv die Verbesserung des ÖPNV- Angebots während und nach der Bauphase. In die Betrachtung ist neben dem Bus- und Straßenbahnangebot auch die S-Bahn mit einzubeziehen. Ein umfassendes ÖPNV- Konzept ist zu erarbeiten.
     
  2. Die Entwicklung der Parkraumsituation ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu begutachten. Eine Parkplatzbilanz, abstellend auf die unterschiedlichen Rückbau- und Bauphasen ist zu erstellen. Die Möglichkeit, zeitweise Ersatzparkplätze zu schaffen und anzubieten, ist zu prüfen.
     
  3. Eine Kreuzungs- und Signalsimulation für die “Stadtstraße lang“ ist zu erstellen, um mögliche Stau- und Verkehrsflussverzögerungsszenarien noch besser nachvollziehen und abschätzen zu können. Zugleich ist eine umfassende Verkehrsplanung unter besonderer Berücksichtigung der angrenzenden Stadtteile zu erstellen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Auswirkungen einer eventuellen Sperrung der Hochstraße Nord für den Lkw-Verkehr mit untersucht werden.
     
  4. Mit dem umliegend ansässigen Einzelhandel, insbesondere in der Innenstadt und im Hemshof, werden intensiv und strukturiert Maßnahmen und Konzepte diskutiert, um die Attraktivität der Stadt für Kunden und Besucher auch während der Bauphase auf möglichst hohem Niveau zu halten.
    Die Entwicklung der Nachversorgungssituation im und in Umfeld des Rathauscenters ist besonders zu beobachten. Bei sich abzeichnendem Wegfall eines Nahversorgers ist rechtzeitig auf die Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes hinzuwirken.
     
  5. Die Ausgestaltung der Grünachse zwischen Friedenspark und Rhein soll in einem strukturierten Verfahren unter Einbindung von regionalen Planern erarbeitet werden.
     
  6. Wie bei dem Projekt “heute für morgen“ ist ein permanenter Informationsfluss und Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik in der Stadt sicherzustellen. Hierzu erarbeitet die Verwaltung ein umfassendes Kommunikationskonzept unter Nutzung aller – alter und neuer - Medien.

Weitergehende Begründung in der Sitzung mündlich.

Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Sitzung des Stadtrates am 23.09.2013 - Behördliche Genehmigungsverfahren

Wir bitten die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

  1. Sieht die Verwaltung die konkrete Möglichkeit, nach dem Vorbild eines einheitli­chen Ansprechpartners, wie ihn  die Landesregierung installiert hat, einen An­sprechpartner als erste Anlaufstelle zu schaffen, an den sich Bürger vor der An­tragstellung wenden können.

Dieser zentrale Ansprechpartner sollte sodann für den jeweiligen Antrag die ent­scheidungsbefugte Stelle innerhalb der Verwaltung identifizieren und das Ge­nehmigungsverfahren koordinieren. 

  1. Falls dies für nicht umsetzbar erachtet wird, welche konkreten Hindernisse sieht die Verwaltung diesbezüglich?

 

Begründung:

Behördliche Genehmigungsverfahren sind auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben sehr komplexe Verfahren, bei denen innerhalb der Stadtverwaltung verschiedene Stellen mit der Bescheidung von Anträgen befasst sind, die nach außen einem Lebensbereich zu­zuordnen sind.

Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass beispielsweise Anträge, die eine Son­dernutzung im öffentlichen Verkehrsraum betreffen, wie beispielsweise Feste, Umzüge und Infostände, von einer Stelle der Verwaltung bewilligt werden, obwohl die Voraus­setzungen zur tatsächlichen Umsetzung nicht gegeben sind.

Dies ist zum einen für die Verwaltung misslich, da gegebenenfalls ein Verwaltungsakt in der Welt ist, der so nicht hätte erlassen werden dürfen, zum anderen ist es nicht An­tragssteller- und damit bürgerfreundlich, da der Antragsteller einen Bescheid erhält, den er beispielsweise praktisch nicht umsetzen kann oder darf.

Zudem ist bereits die Antragsstellung ein kompliziertes Unterfangen, da es nicht immer einfach ist, die entscheidungsbefugte Stelle in der Verwaltung, an die der Antrag zu richten ist, ausfindig zu machen.

Im Rahmen der einheitlichen Behördennummer 115 wurde insoweit ein erster wichtiger Schritt im Zuge einer bürgerfreundlichen Verwaltung geschaffen, die es in Zukunft aus­zubauen gilt.

Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Sitzung des Stadtrates am 23.09.2013 Europäische Fördermittel

Die SPD-Stadtratsfraktion richtet zur nächsten Stadtratssitzung folgende Fragen hin­sichtlich der Einwerbung von europäischen Fördermitteln an die Verwaltung und bittet um schriftliche Beantwortung:

1. Welche Projekte wurden ab der Förderperiode von 2007 bis jetzt im Rahmen der Aufgabenstellung initiiert? Aufstellung der eingeworbenen Projekte und Höhe der je­weils eingeworbenen Mittel.

2. Projekte sowie die jeweils eingesetzten Mittel (aufgeschlüsselt nach EU-Anteil, Bun­des- Landes-, städtische Mittel und eventuell auch als Spenden und Sponsoring gewor­bene Mittel)

3. In wie weit ist es gelungen, bürgerschaftliche Strukturen bei diesen Projekten zu be­rücksichtigen?

4. Wie hat das Europabüro bisher mit den anderen Kommunen der Metropolregion so­wie dem Verband Metropolregion Rhein-Neckar zusammengearbeitet? Welche zukünf­tige Zusammen-arbeit ist vorgesehen?

5. Welche Ziele und Pläne sind mittel- und langfristig ins Auge gefasst?

Begründung:

Auf damalige Initiative der SPD-Stadtratsfraktion wurde in der Verwaltung eine Stelle für Europafragen eingerichtet. Zielsetzung war, zusätzliche Einwerbung europäischer För­

dermittel für die Stadt, z.B. für soziokulturelle oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.

Gemeinsamer Antrag zur Stadtratssitzung von SPD und CDU am 23.09.2013 „Gründung und Besetzung eines Behindertenbeirates„ für Ludwigshafen am Rhein nach den Kommunalwahlen 2014

Die SPD- und CDU-Fraktionen beantragen:

zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

für die Stadt Ludwigshafen am Rhein auf der Grundlage der Mustersatzung des Landes Rheinland-Pfalz gebildet.

Dem Beirat sollen Menschen mit Behinderung angehören, sowie Vertreter von  Behindertenorganisationen. Einzelheiten müssen in einer Geschäftsordnung oder Satzung durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fraktionen erarbeitet werden.

Dieser Beirat soll sich nach der Kommunalwahl in 2014 bis spätestens 01.September 2014 konstituieren.

Begründung:

Im Zuge der Diskussion um die Inklusion behinderter Menschen, ausgelöst durch die UN-Konvention sollte nicht vergessen werden,  dass  zu Inklusion und Teilhabe auch die verstärkte Einbindung behinderter Menschen in politische Willensbildungsprozesse gehören muss. Ein erster Schritt hierzu ist die längst überfällige Bildung eines Behindertenbeirats in Ludwigshafen.

Für die SPD und CDU  – Fraktion bedeutet die Einrichtung eines Behindertenbeirates ein besseres Vertretungsrecht für Menschen mit Behinderung.  Der Beirat könnte die Arbeit der vielen Wohlfahrts- und Sozialverbände  verstärkt unterstützen und zusammenfassen. Die Sichtweisen der verschiedenen Behinderungen müssen in den kommunalen Entscheidungsprozessen besser eingebunden werden. Barrierefreiheit im baulichen Sinne, aber auch um Abbau von Barrieren in den Köpfen gegenüber den Anliegen behinderter Menschen zeigt die Spannbreite, um die sich ein Beirat zu kümmern haben wird.  Mittels eines Beirates wird mehr Partizipation bei kommunalen Prozessen erreicht. Ehrenamtliches Engagement wird gefördert, mehr Transparenz der Entscheidungsprozesse gewährleistet und ein besseres Verständnis für die Belange von Menschen mit Behinderung geweckt.

Auch der demografische Wandel in unserer Gesellschaft wird einen Behindertenbeirat mit Blick auf mindesten drei Aspekten beschäftigen:

Menschen mit Behinderung werden älter.

Pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderung sind in der Regel dann auch in einem höheren Lebensalter.

Menschen im weiteren Lebensumfeld werden auch zunehmend ein durchschnittlich höheres Lebensalter haben.

Auf diese Situation müssen wir uns rechtzeitig einstellen und die Weichen dafür stellen. Die Einsetzung eines Behindertenbeirates für unsere Stadt ist der Anfang dazu.

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der CDU-Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung am 29.04.2013 - Schülerbeförderung in Ludwigshafen

Wir bitten die Verwaltung in Verbindung mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) die Schülerbeförderung hinsichtlich der Fahrpläne und Platzkapazitäten in den Bussen und Bah­nen zu überprüfen. Bis Ende der diesjährigen Sommerferien soll das Ergebnis und ein Kon­zept vorgelegt werden, welches dem Bedarf entsprechende Fahrpläne und Transportkapazi­täten für die Schülerbeförderung in Ludwigshafen beinhaltet. Und zwar unter Berücksichtigung und Einhaltung des Schulgesetzes von Rheinland-Pfalz.

Begründung:

Durch eigene Feststellungen sowie durch Hinweise von Schulleitungen, Schülervertretungen und Eltern waren in den vergangenen Wintermonaten in den morgendlichen Spitzen Busse und Bahnen so stark besetzt, dass in der kommenden Herbst- und Winterperiode unbedingt Abhilfe geschaffen werden muss. Dies gilt auch für die Zeiten nach Schulende, wenn die Schüler/innen wieder nach Hause fahren. Die Fahrgäste standen dichtgedrängt bis an die Tü­ren in den Bussen und Bahnen, was unsere Erachtens auch dem Schulgesetz von Rhein-land-Pfalz widerspricht. Gemäß Gesetz ist beim Einsatz von Schulbussen sicher zu stellen, dass die Zahl der zulässigen Stehplätze nur auf kürzeren Strecken und nur bis zu 70% ge­nutzt werden darf.

Wir schlagen vor, dass die Verwaltung und die RNV die Schulen zu einem gemeinsamen Ge­spräch einladen, um die Situation zu erörtern und die Erfahrungen und Anregungen der Schulen in das Konzept mit einfließen zu lassen.

10.12.2012 - Antrag 001

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der CDU-Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung am 10.12.2012 bzg. S-Bahn Anbindung in Mundenheim und Rheingönheim.

Die Bahnhöfe Ludwigshafen-Rheingönheim und Ludwigshafen-Mundenheim sind seit Einführung der S-Bahn-Rhein-Neckar lediglich für zwei der dort verkehrenden vier S-Bahn Linien Regelhalte. Dies ist verkehrs- und umweltpolitisch äußerst unbefriedigend. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat am 21. April 2008 einstimmig einen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion angenommen.

1. Die vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd in seiner
Stellungnahme vom 11.09.2012 vorgeschlagene Lösung trägt weder den Interessen der Stadt Ludwigshafen am Rhein noch denen der Region Rechnung. Sie greift zu kurz.

2. Der Stadtrat bekräftigt seinen Beschluss vom 21. April 2008 zu den S-Bahn-Halten in
Ludwigshafen-Rheingönheim und Ludwigshafen-Mundenheim.

3. Die bevorstehende Sanierung der Hochstraße Nord stellt verkehrsmäßig für die Stadt Ludwigshafen, aber auch für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar eine Herkulesaufgabe in der kommenden Dekade dar. Es müssen alle möglichen verkehrlichen Entlastungsmaßnahmen getroffen werden. Hierzu gehört insbesondere eine verstärkte Umleitung der Verkehrsströme – vor allem der rheinüberschreitenden - auf öffentliche Verkehrsmittel.

4. Der S-Bahn-Rhein-Neckar kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Es gilt, einen Verkehrsinfarkt zu verhindern.

5. Vor diesem Hintergrund sieht es die Stadt Ludwigshafen am Rhein als unumgänglich an, dass die Bahnhöfe Ludwigshafen-Rheingönheim und Ludwigshafen-Mundenheim, spätestens ab der neuen Betriebsphase ab 2015, Regelhalte aller S-Bahn-Linien werden. Die zuständigen Stellen (Stadt, Region, Land, Bund, DB Netz, Zweckverbände, Verkehrsverbund) sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Halte ermöglicht werden. Der Stadtvorstand wird gebeten, umgehend in Verhandlungen mit allen relevanten Akteuren einzutreten.

Weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

10.12.2012 - Anfrage 001

Vermietung von städtischen Räumlichkeiten an Vereine und Institutionen

1. Wie viele Ludwigshafener Vereine haben ihre Räumlichkeiten gekündigt, nachdem ihnen die Kostenerhöhung zugestellt wurde?


2. Wie hoch sind die Mehreinnahmen nach der Kostenerhöhung?

10.09.2012 - Anfrage 003

Nutzung der Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht hinsichtlich der Nutzung der Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche in Ludwigshafen. Sowohl was die Angebote der Stadt selbst, als auch der Verwaltung bekannte Angebote freier Träger betreffen.

10.09.2012 - Anfrage 002

Anstellung von Erzieherinnen bzw. Erzieher in städtischen Kindertagesstätten Wie bekannt, sind bei der Stadtverwaltung Erzieherinnen- bzw. Erzieherstellen nicht besetzt. Wir bitten deshalb die Verwaltung um einen Bericht hinsichtlich der derzeitigen Personalsituation allgemein in diesem Bereich und um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Personen haben sich seit Beginn dieses Jahres bei der Verwaltung um solch eine Stelle beworben? 2. Wie viele Bewerber wurden unmittelbar abgelehnt? 3. Was waren die Gründe einer Ablehnung? 4. Wie viele Bewerber wurden zu Vorstellungsgesprächen eingeladen? 5. Wie viele Bewerber wurden letztendlich eingestellt und in welcher Einrichtung eingesetzt?

Anstellung von Erzieherinnen bzw. Erzieher in städtischen Kindertagesstätten

10.09.2012 - Anfrage 001

Posttunnel zwischen Hauptbahnhof und Technologiemeile Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht hinsichtlich einer Öffnung des Posttunnels zwischen Hauptbahnhof und Technologiemeile. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Sachstand der Gespräche zwischen der Stadt und der DB-Tochter Aurelius bzgl. des Grundstücksankaufs? 2. Wurde schon eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt? a) Wenn ja, bitte um Information. b) Wenn nein, bitte um Durchführung einer solchen und Vorstellung in der nächsten Bau- und Grundstücksausschusssitzung.

25.06.2012 - Anfrage 001

Sachstandsbericht hinsichtlich von Mietwohnungen in Ludwigshafen Sehr geehrte Frau Dr. Lohse, Gemäß der Studie des Pestel-Instituts Hannover wird es notwendig sein, in den kommenden 5 Jahren neue Mietwohnungen zu realisieren. Die Studie bezieht sich zwar auf die Wohnungsversorgung in Deutschland insgesamt, beleuchtet aber auch die regionale Entwicklung. Die bundesweite Zunahme des Anteils an Haushalten mit einem Einkommen (Basis 2002) unter 1500 € pro Monat von knapp 39 % im Jahr, hat sich gemäß der Studie auf über 44 % im Jahr 2010 erhöht. Da die Versorgung mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum ein wesentliches politisches Ziel im Rahmen der Daseinsvorsorge der SPD ist, bitten wir in der kommenden Stadtratssitzung um einen umfassenden Sachstandsbericht hinsichtlich der Wohnungsversorgung in Ludwigshafen.

07.05.2012 - Anfrage 001

Bisherige Auswirkungen für die Stadt, VBL und RHB seit Gründung der Rhein-Neckar-Verkehrs GmbH (RNV) Wir bitten in der nächsten Stadtratssitzung um einen schriftlichen Bericht hinsichtlich der bisherigen Auswirkungen des Zusammenschlusses der fünf öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen MVV, VBL, HSB, OEG und RHB. Hierbei sollen alle, die bei der Gründung der RNV angedachten und genannten Ziele der Allianzbildung unter Berücksichtigung des damals vorgestellten Zeitfensters in einem Soll/Ist-Vergleich mit dargestellt werden. Begründung: Am 10.05.2004 wurde die Gründung der RNV GmbH im Stadtrat beschlossen. Der operative Betrieb wurde von der RNV am 10.03.2005 aufgenommen. Die Ziele des Zusammenschlusses der fünf öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen MVV, VBL, HSB, OEG und RHB wurden vielfach in den jeweiligen Gremien und in der Öffentlichkeit dargestellt. Angefangen von einer effizienteren Aufbau- und Ablauforganisation, der Nutzung von Synergiepotenziele, bis hin zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit der einzelnen Allianzunternehnem. Nach den sieben Jahre seit dem operativen Start der RNV vergangenen sind, ist es u. E. angezeigt, im Stadtrat in einem Soll/Ist-Vergleich das bisherige Ergebnis, insbesondere aus Sicht unserer Stadt, VBL und RHB, vorzustellen.

05.03.2012 - Anfrage 001

Vergabe von Aufträgen durch die Stadtverwaltung einschließlich des WBL Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Sitzung des Stadtrates am 05.03.2012 Die SPD-Stadtratsfraktion richtet zur nächsten Sitzung des Stadtrates folgende Anfrage an die Verwaltung: 1. Wie viele Aufträge mit welchem Gesamtvolumen wurden im Jahr 2011 durch die Verwaltung und dem WBL vergeben? Ab der Wertgrenze von 10.000,00 €. Bitte eine dezernatsbezogene Auflistung vornehmen. 2. Wie viele Aufträge und mit welchem Volumen wurden an Ludwigshafener Firmen vergeben? Die SPD-Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung der Anfrage.

05.09.2011 - Antrag 001

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU - Ergänzungsantrag zu Tagesordnungspunkt 3 Die Stadtratsfraktionen der SPD und der CDU stellen zu TOP 3 der Sitzung am 05.09.2011 folgenden Ergänzungsantrag: 1. Der Stadtrat bildet zur Begleitung der Verhandlungen der Stadtverwaltung mit dem Land mit dem Ziel der Teilnahme der Stadt Ludwigshafen am Rhein am kommunalen Entschuldungsfonds RLP einen fraktionsübergreifenden Arbeitskreis. 2. Dem Arbeitskreis gehören jeweils zwei Vertreter der beiden großen Fraktionen und jeweils ein Vertreter der anderen Fraktionen an. 3. Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Arbeitskreis zeitnah über den Sachstand und das Vorgehen in den Verhandlungen mit dem Land zu unterrichten. Begründung: Zur Vorbereitung der endgültigen Entscheidung über eine Teilnahme der Stadt am kommunalen Entschuldungsfonds ist eine frühzeitige Beteiligung der Stadtratsfraktionen unerlässlich. Zugleich muss den Fraktionen Gelegenheit gegeben sein, in einem möglichst frühen Stadium der Verhandlungen eigene Vorschläge und Positionierungen in den Prozess einbringen zu können. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

04.04.2011 - Anfrage 002

Reinigung in städtischen Gebäuden Wir bitten die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen hinsichtlich der Reinigung in den städtischen Gebäuden. 1. Wie viel und welche städtischen Gebäude sind in den Reinigungsdienst mit einbezogen? 2. Wie groß ist die Gesamtfläche in m² in den zu reinigenden Gebäuden? 3. Aufgliederung der Gesamtfläche in m² in Eigenreinigung und Fremdvergabe? 4. Wie hoch waren die Gesamtkosten in 2010 für die Reinigung der städtischen Gebäude? 5. Auflistung der Gesamtkosten in Eigenleistung und Fremdvergabe? 6. Wie viel eigene Mitarbeiter/innen sind im Reinigungsdienst eingesetzt. Begründung: Information des Stadtrates.

04.04.2011 - Anfrage 001

Förderung von Eigenleistungen ehrenamtlicher Initiativen Wir bitten die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viel Mittel wurden im Haushaltsjahr 2010 verausgabt? 2. Welche Vereine bzw. Institutionen wurden hierbei bei der Vergabe berücksichtigt? 3. Für welche Maßnahmen wurden in 2010 die Mittel freigegeben? 4. Gab es Anfragen, die in 2010 nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja, um welche Vereine bzw. um welche Institutionen und vorgesehene Maßnahmen handelte es sich? Begründung: Information des Stadtrates. 2010 waren als investive Anreize zur Unterstützung ehrenamtlicher Ini-tiativen 20.000,00 € im HH eingestellt. Hierbei sollten Selbsthilfeaktionen von Gruppen oder Ver-einen finanziell gefördert werden, die in Eigeninitiative mithelfen städtische bzw. öffentliche Ein-richtungen zu sanieren und zu erhalten.

21.02.2011 - Anfrage 001

Auswirkungen der Kürzungen bei den Städtebaufördermitteln Welche Auswirkungen haben die dramatischen Kürzungen der CDU/FDP Bundesregierung im Bereich der Städtebauförderungsmittel für die Stadt Ludwigshafen und deren Bürgerinnen und Bürger? Müssen Maßnahmen im Bereich der "Sozialen Stadt" dadurch gestrichen und gekürzt werden? Die SPD-Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung der Anfrage.

13.09.2010 - Anfrage 001

Neue Betriebsphase der S-Bahn-Rhein-Neckar ab 2015 - Ausschreibung Die SPD-Stadtratsfraktion bittet um schriftlichen und mündlichen Bericht über den derzeitigen Stand der Vorbereitung der Ausschreibung für die neue Betriebsphase der S-Bahn Rhein-Neckar ab Dezember 2015 insbesondere hinsichtlich der die Stadt Ludwigshafen am Rhein betreffenden Pla-nungen. Begründung: Der Stadtrat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 21. April 2008 aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, dass die Stationen Ludwigshafen-Mundenheim und Ludwigshafen-Rheingönheim in der Ausschreibung für die neue Betriebsphase als Regelhalte aller vier S-Bahn-Linien vorgesehen werden. Aufgrund der zwischenzeitlich weiter gestiegenen Verkehrsbedeutung beider Stationen (Erweiterung des Fachhochschulstandorts Bruchwiesenstraße, bevorstehende Pro-duktionsaufnahme der Jos. Vögele AG) ist die Erweiterung des Angebots dringlich.

21.06.2010 - Anfrage 002

Programme „Soziale Stadt“ und „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ (LOS) bzw. „Stärken vor Ort“ Wir bitten die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht hinsichtlich der Programme „Soziale Stadt“ und „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ (LOS) bzw. „Stärken vor Ort“. Hierbei bitten wir u. a. um folgende Informationen: 1. Wie viel und welche Einzelprojekte wurden seit Beginn der Programme in Ludwigshafen reali-siert? 2. Welches finanzielles Volumen wurden durch diese Projekte generiert, welche Anteile entfielen hierbei auf Bund, Land und die Stadt selbst? 3. Welche einzelnen Projekte sind noch im Jahr 2010 geplant und zwar bezogen auf die einzelnen Quartiere innerhalb unserer Stadt? 4. Wie hoch ist das finanzielle Volumen bezogen auf Punkt 3? 5. Gibt es schon eine Projektplanung für 2011 für beide Programme, wenn ja, welche? Begründung: Die Programme „Soziale Stadt“ und „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ bzw. „Stärken vor Ort“ sind allseits anerkannte und wirksame Instrumente, um dem Negativtrend in Stadtquartieren zu ent-gegnen, in denen insbesondere soziale, städtebauliche, gesellschaftliche und nicht zuletzt auch wirt-schaftliche Probleme vorhanden sind.

21.06.2010 - Anfrage 001

Förderung von Eigenleistungen ehrenamtlicher Initiativen Wir bitten die Verwaltung um mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viel Mittel wurden im Haushaltsjahr 2009 verausgabt? 2. Welche Vereine bzw. Institutionen wurden hierbei bei der Vergabe berücksichtigt? 3. Für welche Maßnahmen wurden in 2009 die Mittel freigegeben? 4. Gab es Anfragen, die in 2009 nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja, um welche Vereine bzw. um welche Institutionen handelte es sich? Begründung: Information des Stadtrates. 2009 waren als investive Anreize zur Unterstützung ehrenamtlicher Ini-tiativen 20.000,00 € im HH eingestellt. Hierbei sollten Selbsthilfeaktionen von Gruppen oder Ver-einen finanziell gefördert werden, die in Eigeninitiative mithelfen städtische bzw. öffentliche Ein-richtungen zu sanieren und zu erhalten.

 

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