Keine Überdrehung der Gebührenschraube

Pressemitteilung

Die FWG müsste eigentlich wissen, dass die Gebühren und Entgelte für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung und Bestattungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den originären städtischen Haushalt haben.“, so Hans Mindl, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Die Festsetzung der Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die jeweiligen Aufwendungen für die notwendigen Leistungserbringungen durch den Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL).

So gibt es zum Beispiel bei der Straßenreinigung seit 1998 eine Gebührenstabilität, was für die wirtschaftliche Handlungsweise des WBL spricht.

Mindl: „Vielleicht ist es der FWG entgangen, dass im laufenden Jahr 2009 die Gebühren für die Abfallentsorgung um 3% und für die Entsorgung des Oberflächenwassers von 85 Cent auf 80 Cent pro Kubikmeter gesenkt wurden.“ Die derzeitigen Gebühren für die Ab-fallentsorgung bewegen sich auf dem Niveau von 1993.

 
 

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